Ambulante
Zusatzversicherung Gut vorgesorgt
- Erstattung für Arzneimittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
- Schutzimpfungen
Warum eine ambulante Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die für Ihre Gesundheit wichtig sind.
Unsere Tarife in der ambulanten Zusatzversicherung Beitrag berechnen
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
Der unten dargestellte
Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt
15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)
3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
Der unten dargestellte
Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt
30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)
6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
Der unten dargestellte
Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt
60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)
12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)
100 %
Erstattung für ambulante
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesetzliche Zuzahlungen
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Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz
- Was bietet mir die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz?
- Was ist genau mit den versicherten Schutzimpfungen gemeint?
- Welche Zuzahlungen übernimmt der DFV-AmbulantSchutz?
- Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Ambulante Zusatzversicherung abzuschließen?
- Welche Unterstützung wird bei einer schweren Erkrankung gewährt?
- Ab wann zahlt die ambulante Krankenzusatzversicherung?
- Ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
- Ist eine Krankenzusatzversicherung nur für Kassenpatienten oder auch für Privatpatienten?
- Werden Behandlungskosten von Heilpraktikern abgedeckt?
- Welche Zuzahlungen gibt es für Hörhilfen?
Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € | 100 %, max. 6.000 € | 100 %, max. 12.000 € | |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 6.000 € 100 %, max. 12.000 € |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € |
Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen
Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Gesetzliche Zuzahlungen
Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von der leistungsstarken Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet.
Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
Bei einer besonders schweren Erkrankung möchte man als Betroffener alle medizinischen Heilungsmöglichkeiten ausschöpfen. Doch oftmals scheitert die Behandlung mit alternativen Heilmethoden oder erstklassigen Medikamenten an den hohen Kosten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet deshalb in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Da schwere Krankheiten, z. B. bösartige Neubildungen bei Krebs, in der Regel sehr langwierig sind, wird diese finanzielle Unterstützung – bei bestimmten Erkrankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer bösartigen Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung
- Bestmögliche Gesundheitsvorsorge
- Kostenerstattung bei Schutzimpfungen
- Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen
- Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
- Schnelle Kostenerstattung
Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem persönlichen Anspruch
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.