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Ambulante
Zusatz­versicherung Gut vorgesorgt

  • Erstattung für Arzneimittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
  • Schutzimpfungen


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Warum eine ambulante Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatz­versicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die für Ihre Gesundheit wichtig sind.

Unsere Tarife in der ambulanten Zusatz­versicherung Beitrag berechnen

Basis
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

Bei Krebs, Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall keine Leistungen

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab3,14 €
Online abschließen
Komfort
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)

3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab4,21 €
Online abschließen
Premium
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)

6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab5,29 €
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Exklusiv
Leistungen

100 %
Erstattung für ambulante

  • Vorsorge­untersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Gesetzliche Zuzahlungen
Zusatzleistungen

60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)

12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab7,45 €
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Bester Schutz für die ganze Eintracht-Familie vom Versicherungspartner der Eintracht

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Der Zusammenhalt von Eintracht Frankfurt zeigt, wie Leidenschaft und Teamgeist Großes bewirken können. Von großen Erfolgen wie dem DFB-Pokal-Sieg 2018 und dem Europapokal-Erfolg 2022 bis zu schwierigen Zeiten wie dem Abstieg 2011: Eintracht Frankfurt hält immer zusammen. Als stolzer Versicherungspartner teilen wir seit über 10 Jahren diese Werte und die Leidenschaft für die Eintracht.

Für alle Eintracht-Mitglieder bieten wir deshalb exklusiv Beitragsrabatte oder Fanshop-Gutscheine zu jedem Versicherungsabschluss im Eintracht Versicherungsshop an. Wir bieten zuverlässigen Schutz, wenn es darauf ankommt – für die Eintracht-Familie, in Frankfurt und deutschlandweit.

Häufige Fragen zur Krankenzusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz

  • Der DFV-Ambulant­Schutz er­stat­tet Ihnen die Kosten für Arznei- und Verbands­mittel, Heil- und Hilfs­mittel sowie für Schutz­impfungen, die die ge­setz­liche Kranken­kasse nicht über­nimmt. Darüber hinaus steht die ambulante Kranken­zusatz­versicherung auch für Kosten von Vorsorge­untersuchungen ein, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen.

    Wird im Rahmen der Vorsorge­untersuchung eine schwere Krank­heit wie Krebs festgestellt, so steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finan­ziellen Unter­stützung zur Seite.

  • Schutz­impfungen gegen bak­ter­iel­le und vi­rale Infektions­krankheiten sind wichtig. Damit können schwere Krank­heiten ver­hindert werden. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt die Kosten für empfohlene Schutz­impfungen und für alle weiteren, sinnvollen Schutz­impfungen, z. B. gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – auch außerhalb von Risiko­gebieten.

    Einen Sonderfall bilden Schutz­impfungen als Pro­phylaxe für Auslands­reisen. Diese gehören nicht zum generellen Leistungs­umfang der ge­setzlichen Kranken­kassen. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt auch diese oftmals sehr kosten­intensiven Auslands­reise­schutzimpfungen zu 100 % (max. 200 Euro alle 2 Jahre).

  • Für ver­schreibungs­pflichtige Arznei-, Verbands- und Hilfs­mittel muss der ge­setzlich Kranken­versicherte Zu­zahlungen ent­richten. Für verschreibungs­pflichtige Medikamente sind dies z. B. zehn Prozent des Arznei­mittel­preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Me­di­kament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten auch für Internet-Apotheken. Bei am­bulanten Behandlungen werden Fahrt­kosten nur noch selten über­nommen.

    Die ambulante Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz erstattet Ihnen ge­setzlich vor­gesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfs­mittel (außer Sehhilfen) und die Fahrt­kosten im Rahmen einer ambulanten Be­handlung zu 100 % nach Vorlage der Belege mit Erstattungs­vermerk der ge­setzlichen Kranken­versicherung (GKV).

  • Ja, Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zusatzversicherung setzte genau dort an und bietet Ihnen eine Kostenübernahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

  • Damit Sie bei schwerer Krankheit nicht auch noch mit finan­ziellen Be­lastungen kämpfen müssen, bietet die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unter­stützung.

    Die Leistungs­zeit bei Myokard­infarkten (akut/rezidivierend), Hirn­infarkt und Schlag­anfall be­trägt ein Jahr. Bei bös­artigen Neu­bildungen (z. B. Krebs) und bei gut­artigen Neu­bildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nervensystems be­trägt die Leistungszeit der finanziellen Unter­stützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungs­zeit von neuem.

  • Beim DFV-AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, Sie können Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung sofort mit Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind lediglich bereits vor Vertragsbeginn bekannte, begonnene oder angeratene Behandlungen.

  • Grundsätzlich sind private Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings profitieren nur die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit, denn: Es gibt einen relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser ist in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

  • Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Somit kann nur versichert werden, wer auch Versicherter in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

  • Sie legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren? Im Rahmen der Tarife DFV-AmbulantSchutz Komfort, Premium und Exklusiv erstatten wir Ihnen auch diese Kosten, wenn die Behandlung aufgrund einer der versicherten schweren Erkrankungen erfolgt.

  • Bei einem eigenanteilsfreien Hörgerät (Kassenmodell) tragen gesetzlich Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Gerät. Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der Versicherung DFV-AmbulantSchutz für Sie.

Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­untersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Bei besonders schweren Krankheiten

100 %, max. 3.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 6.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

100 %, max. 12.000 €
pro Jahr der Leistungszeit

Infarkte, Schlaganfall

Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr


Leistungszeit 1 Jahr

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs)

Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Gutartige Neubildungen des Gehirns

Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnerven­systems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre


Leistungszeit 5 Jahre

Ambulante Vorsorge­untersuchungen

Allgemeine Vorsorge­untersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschafts­vorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorge­untersuchungen

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 1.000 €
alle zwei Versicherungsjahre

Schutzimpfungen

nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

100 %, max. 200 €
alle zwei Versicherungsjahre

Gesetzliche Zuzahlungen

Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

100 %, max. 100 €
pro Versicherungsjahr

Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz

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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorge­untersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch er­folgreich be­handeln. Leider werden nicht alle sinn­vollen Vorsorge­untersuchungen von den gesetz­lichen Kranken­kassen er­stat­tet. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorge­untersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorge­untersuchungen (z. B. Darmkrebs­vorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschafts­vorsorge­untersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge­untersuchungen.

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Schutzimpfungen

Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektions­krankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutz­impfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.

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Gesetzliche Zuzahlungen

Für ver­schreibung­spflichtige Arznei- und Verband­mittel sowie für ärztlich ver­ordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Kranken­gymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hör­geräte) müssen Kassen­patienten Zu­zahlungen leisten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz er­stattet ge­setzlich vor­gesehene Zu­zahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Kranken­kasse ge­nehmigte Hin- und Rück­fahrten im Rahmen einer ambulanten Be­handlung werden von der leistungs­starken Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz erstattet.

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Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit

Bei einer besonders schweren Er­krankung möchte man als Be­troffener alle me­di­zi­nischen Heilungs­möglichkeiten aus­schöpfen. Doch oftmals scheitert die Be­handlung mit alternativen Heil­methoden oder erst­klassigen Me­di­kamenten an den hohen Kosten. Die Kranken­zusatz­versicherung DFV-Ambulant­Schutz bietet deshalb in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine ab­gestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Er­krankungen. Da schwere Krank­heiten, z. B. bösartige Neu­bildungen bei Krebs, in der Regel sehr langwierig sind, wird diese finanzielle Unter­stützung – bei be­stim­mten Er­krankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeit­punkt erneut zu einer bösartigen Neu­bildung kommen, so be­ginnt die Leistungs­zeit von neuem.

Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung

  • Ganz gleich, ob Arznei- oder Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Schutzimpfungen: Der DFV-AmbulantSchutz steht für die Kosten ein, die Ihre ge­setz­liche Kranken­ver­sicherung im am­bulanten Bereich nicht über­nimmt. Doch unsere Kranken­zusatz­ver­sicherung kann noch viel mehr: Wir er­stat­ten auch die Kosten für Vor­sorge­unter­suchungen, die über den Leistungs­katalog der Kranken­kassen hinaus­gehen.

    Doch was geschieht, wenn bei der Vor­sorge­unter­suchung eine schwere Er­krankung fest­gestellt wurde? Auch dann steht Ihnen der DFV-Ambuant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer fi­nanziel­len Unter­stützung zur Seite.

  • Ein winziger Schnitt oder der Biss einer Zecke genügen, um in­folge einer Infektion schwer­wiegend und manchmal sogar lebenslang zu er­kranken. Mit einer Schutzimpfung sind Sie auf der sicheren Seite. Tat­sächlich ist es aber so, dass die ge­setz­liche Kranken­kasse nicht für alle Impfungen leistet.

    Die Kranken­zusatz­ver­sicherung DFV-Ambulant­Schutz über­nimmt nicht nur die Kosten für Schutz­impfungen, die die Ständige Impf­kommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutz­impfungen wie z. B. gegen die ge­fährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch außerhalb der Risiko­gebiete. Darüber hinaus leistet der DFV-Ambulant­Schutz auch für Schutzimpfungen, die Sie als Prophylaxe für Ihre Auslands­reise benötigen.

  • Als Kassenpatient kommt man um teure Zu­zahlungen kaum noch herum. Ob Zu­zahlungen für schmerz­lindernde Me­di­kamente, ent­spannende Massagen oder der Besuch beim Heil­praktiker - für ge­wöhnlich summieren sich die Zu­zahlungen zu einem be­achtlichen Betrag.

    Mit unserer ambulanten Kranken­zusatz­ver­sicherung er­halten Sie einen be­sonderen Kosten­schutz. Der DFV-Ambulant­Schutz erstattet die ge­setz­lichen Zu­zahlungen bei ambulanten Be­handlungen zu 100 %.

  • Damit Ihre Gesundheit nicht an den Kosten scheitert: Im Fall einer schweren Er­krankung bietet die Kranken­zusatz­ver­sicherung DFV-Ambulant­Schutz in den Produkt­varianten Komfort, Premium und Exklusiv eine ab­gestufte zu­sätzliche finan­zielle Unter­stützung.

    Die Leistungs­zeit bei Myokard­infarkten (akut/re­zi­di­vierend), Hirn­infarkt und Schlag­anfall be­trägt ein Jahr. Bei bösartigen Neu­bildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neu­bildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentral­nervensystems be­trägt die Leistungs­zeit der finanziellen Unter­stützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einem späteren Zeit­punkt z. B. erneut zu einer Neu­bildung kommen, so beginnt die Leistungs­zeit von neuem.

  • Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnell­re­gulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rech­nungen sowie Heil- und Kosten­pläne per Foto oder Scan selbst ein­reichen. So pro­fi­tieren Sie von einer besonders schnellen Kosten­erstattung. Wir garan­tieren unseren Kunden eine Re­gulierung der Leistungs­ansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller re­le­vanten Unter­lagen.

    In unserem Kunden­portal finden Sie alle weiteren In­for­mationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.

Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem persönlichen Anspruch

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
DFV-AmbulantSchutz Basis
ab 3,14 €

DFV-AmbulantSchutz Basis eignet sich für jeden, der 100 % seiner Aufwendungen für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen absichern möchte.

Der große Gesundheits-Check mit Blutbild und Belastungs-EKG, aber auch Hauttyp-Bestimmung, Schilddrüsen-Vorsorge, Ultraschall-Untersuchungen oder die Lungen­funktionsprüfung gehören zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen, die ebenso wie Krebsvorsorge, Schwangerschafts­vorsorge oder Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge­untersuchungen abgesichert sind.

Außerdem sind alle empfohlenen Schutz­impfungen gemäß STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) sowie Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis oder FSME und prophylaktische Impfungen für Auslandsreisen abgedeckt. Sogar die Übernahme der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie eine Fahrtkosten­erstattung ist in der Basis-Variante enthalten.

DFV-AmbulantSchutz Komfort
ab 4,21 €

Sollte eine schwere Krankheit (z. B. Krebs) festgestellt werden, dann gewährt Ihnen der DFV-AmbulantSchutz Komfort zusätzlich noch eine finanzielle Unterstützung von 3.000 € im Jahr.

Damit eignet sich die Komfort-Variante für jeden, der gerne einen "Notgroschen" parat haben möchte, um z. B. plötzlich anfallende Sonderausgaben im Krankheitsfall spontan bewältigen zu können.

Natürlich werden auch in der Komfort-Variante alle Kosten für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Premium
ab 5,29 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs) erhalten Sie mit dem DFV-AmbulantSchutz Premium zusätzlich eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 6.000 € im Jahr.

Diese können Sie z. B. für alternative Heilmethoden verwenden. Wenn Sie einen Heilpraktiker oder Osteopathen aufsuchen, sind die Kosten für gesetzlich Versicherte oft nicht von den Krankenkassen gedeckt. Der Premium-Schutz bietet Ihnen, mit dem beachtlichen Betrag von 6.000 €, eine gute Möglichkeit, diesen ohne finanzielle Engpässe auszuprobieren.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden analog der Basis-Variante natürlich auch hier zu 100 % erstattet.

DFV-AmbulantSchutz Exklusiv
ab 7,45 €

Bei einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs), zahlen wir Ihnen mit dem DFV-AmbulantSchutz Exklusiv eine finanzielle Soforthilfe von 12.000 € im Jahr. Bei permanenten Neubildungen verlängert sich damit auch die entsprechende Leistungszeit.

Die Exklusiv-Variante bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie gerade in Zeiten der schweren Krankheit, finanziell absolut flexibel sind.

Egal ob Sie kurzfristig z. B. einen Elektrorollstuhl, teure Medikamente zur Schmerzlinderung oder die Behandlung durch einen privaten Spezialisten benötigen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden - Sie investieren das Geld ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen, für eine bestmögliche Genesung.

Alle ambulanten Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen werden, wie in der Basis-Variante, zu 100 % erstattet.

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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