Ambulante
Zusatzversicherung Gut vorgesorgt
- Erstattung für Arzneimittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Finanzielle Unterstützung bei Krankheit
- Schutzimpfungen
Warum eine ambulante Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet – z. B. Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sie erhalten also eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und müssen vieles nicht mehr selbst zahlen. Damit sichern Sie sich Leistungen, die für Ihre Gesundheit wichtig sind.
Unsere Tarife in der ambulanten Zusatzversicherung Beitrag berechnen
100 %
Erstattung für ambulante
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Gesetzliche Zuzahlungen
Bei Krebs, Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall keine Leistungen
Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt
100 %
Erstattung für ambulante
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Gesetzliche Zuzahlungen
15.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 3.000 € pro Jahr)
3.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 3.000 € für ein Jahr)
Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt
100 %
Erstattung für ambulante
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Gesetzliche Zuzahlungen
30.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 6.000 € pro Jahr)
6.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 6.000 € für ein Jahr)
Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt
100 %
Erstattung für ambulante
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Gesetzliche Zuzahlungen
60.000 €
Leistungen bei Krebs
(5 Jahre 12.000 € pro Jahr)
12.000 €
Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
(max. 12.000 € für ein Jahr)
Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt
Bester Schutz für die ganze Eintracht-Familie vom Versicherungspartner der Eintracht
Der Zusammenhalt von Eintracht Frankfurt zeigt, wie Leidenschaft und Teamgeist Großes bewirken können. Von großen Erfolgen wie dem DFB-Pokal-Sieg 2018 und dem Europapokal-Erfolg 2022 bis zu schwierigen Zeiten wie dem Abstieg 2011: Eintracht Frankfurt hält immer zusammen. Als stolzer Versicherungspartner teilen wir seit über 10 Jahren diese Werte und die Leidenschaft für die Eintracht.
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Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz
- Was bietet mir die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz?
Der DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie für Schutzimpfungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Darüber hinaus steht die ambulante Krankenzusatzversicherung auch für Kosten von Vorsorgeuntersuchungen ein, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen.
Wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Krankheit wie Krebs festgestellt, so steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finanziellen Unterstützung zur Seite.
- Was ist genau mit den versicherten Schutzimpfungen gemeint?
Schutzimpfungen gegen bakterielle und virale Infektionskrankheiten sind wichtig. Damit können schwere Krankheiten verhindert werden. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen und für alle weiteren, sinnvollen Schutzimpfungen, z. B. gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – auch außerhalb von Risikogebieten.
Einen Sonderfall bilden Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen. Diese gehören nicht zum generellen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt auch diese oftmals sehr kostenintensiven Auslandsreiseschutzimpfungen zu 100 % (max. 200 Euro alle 2 Jahre).
- Welche Zuzahlungen übernimmt der DFV-AmbulantSchutz?
Für verschreibungspflichtige Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel muss der gesetzlich Krankenversicherte Zuzahlungen entrichten. Für verschreibungspflichtige Medikamente sind dies z. B. zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten auch für Internet-Apotheken. Bei ambulanten Behandlungen werden Fahrtkosten nur noch selten übernommen.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen) und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung zu 100 % nach Vorlage der Belege mit Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Ambulante Zusatzversicherung abzuschließen?
Ja, Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein, weil die von uns angebotene Versicherung die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zusatzversicherung setzte genau dort an und bietet Ihnen eine Kostenübernahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.
- Welche Unterstützung wird bei einer schweren Erkrankung gewährt?
Damit Sie bei schwerer Krankheit nicht auch noch mit finanziellen Belastungen kämpfen müssen, bietet die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Leistungszeit bei Myokardinfarkten (akut/rezidivierend), Hirninfarkt und Schlaganfall beträgt ein Jahr. Bei bösartigen Neubildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neubildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems beträgt die Leistungszeit der finanziellen Unterstützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
- Ab wann zahlt die ambulante Krankenzusatzversicherung?
Beim DFV-AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten. Das heißt, Sie können Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung sofort mit Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind lediglich bereits vor Vertragsbeginn bekannte, begonnene oder angeratene Behandlungen.
- Ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind private Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings profitieren nur die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit, denn: Es gibt einen relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser ist in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
- Ist eine Krankenzusatzversicherung nur für Kassenpatienten oder auch für Privatpatienten?
Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Somit kann nur versichert werden, wer auch Versicherter in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
- Werden Behandlungskosten von Heilpraktikern abgedeckt?
Sie legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren? Im Rahmen der Tarife DFV-AmbulantSchutz Komfort, Premium und Exklusiv erstatten wir Ihnen auch diese Kosten, wenn die Behandlung aufgrund einer der versicherten schweren Erkrankungen erfolgt.
- Welche Zuzahlungen gibt es für Hörhilfen?
Bei einem eigenanteilsfreien Hörgerät (Kassenmodell) tragen gesetzlich Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Gerät. Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der Versicherung DFV-AmbulantSchutz für Sie.
Ambulante Krankenzusatzversicherung Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € | 100 %, max. 6.000 € | 100 %, max. 12.000 € | |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € | 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € | 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € | 100 %, max. 100 € |
Bei besonders schweren Krankheiten | 100 %, max. 3.000 € 100 %, max. 6.000 € 100 %, max. 12.000 € |
Infarkte, Schlaganfall Myokardinfarkt (akut/rezidivierend), Hirninfarkt, Schlaganfall |
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Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs) Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Gutartige Neubildungen des Gehirns Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems. Sollte es nach Heilung zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem |
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, Krebsvorsorge-, Schwangerschaftsvorsorge-, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen | 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € 100 %, max. 1.000 € |
Schutzimpfungen nach Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), unabhängig einer Empfehlung auch Schutzimfpungen bei Tollwut, Hepatits und FSME sowie Prophylaxe für Auslandsreisen | 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € 100 %, max. 200 € |
Gesetzliche Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen), Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungen | 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € 100 %, max. 100 € |
Leistungsbereiche DFV-AmbulantSchutz
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
Viele Krankheiten lassen sich durch ambulante Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen und dadurch oftmals auch erfolgreich behandeln. Leider werden nicht alle sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz dagegen ersetzt auch die Aufwendungen für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (z. B. großer Gesundheits-Check), Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Darmkrebsvorsorge auch im jüngeren Alter) und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen sowie Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen
Dank der Schutzimpfungen haben viele gefährliche Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren. Doch auch heute noch gibt es viele Krankheiten, die nur mit einer Impfung verhindert werden können. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch einen einfachen Zeckenstich übertragen werden kann. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Gesetzliche Zuzahlungen
Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sowie für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Krankengymnastik oder Massage sowie Prothesen und Hörgeräte) müssen Kassenpatienten Zuzahlungen leisten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen zu 100 %. Auch die Kosten für von einer Krankenkasse genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung werden von der leistungsstarken Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet.
Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
Bei einer besonders schweren Erkrankung möchte man als Betroffener alle medizinischen Heilungsmöglichkeiten ausschöpfen. Doch oftmals scheitert die Behandlung mit alternativen Heilmethoden oder erstklassigen Medikamenten an den hohen Kosten. Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz bietet deshalb in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Da schwere Krankheiten, z. B. bösartige Neubildungen bei Krebs, in der Regel sehr langwierig sind, wird diese finanzielle Unterstützung – bei bestimmten Erkrankungen – bis zu fünf Jahre gewährt. Sollte es, nach Heilung, z. B. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer bösartigen Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
Wichtige Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung
- Bestmögliche Gesundheitsvorsorge
Ganz gleich, ob Arznei- oder Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten oder Schutzimpfungen: Der DFV-AmbulantSchutz steht für die Kosten ein, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung im ambulanten Bereich nicht übernimmt. Doch unsere Krankenzusatzversicherung kann noch viel mehr: Wir erstatten auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen.
Doch was geschieht, wenn bei der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Erkrankung festgestellt wurde? Auch dann steht Ihnen der DFV-AmbuantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit einer finanziellen Unterstützung zur Seite.
- Kostenerstattung bei Schutzimpfungen
Ein winziger Schnitt oder der Biss einer Zecke genügen, um infolge einer Infektion schwerwiegend und manchmal sogar lebenslang zu erkranken. Mit einer Schutzimpfung sind Sie auf der sicheren Seite. Tatsächlich ist es aber so, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht für alle Impfungen leistet.
Die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz übernimmt nicht nur die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, sondern auch für weitere sinnvolle Schutzimpfungen wie z. B. gegen die gefährliche Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch außerhalb der Risikogebiete. Darüber hinaus leistet der DFV-AmbulantSchutz auch für Schutzimpfungen, die Sie als Prophylaxe für Ihre Auslandsreise benötigen.
- Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen
Als Kassenpatient kommt man um teure Zuzahlungen kaum noch herum. Ob Zuzahlungen für schmerzlindernde Medikamente, entspannende Massagen oder der Besuch beim Heilpraktiker - für gewöhnlich summieren sich die Zuzahlungen zu einem beachtlichen Betrag.
Mit unserer ambulanten Krankenzusatzversicherung erhalten Sie einen besonderen Kostenschutz. Der DFV-AmbulantSchutz erstattet die gesetzlichen Zuzahlungen bei ambulanten Behandlungen zu 100 %.
- Finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit
Damit Ihre Gesundheit nicht an den Kosten scheitert: Im Fall einer schweren Erkrankung bietet die Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz in den Produktvarianten Komfort, Premium und Exklusiv eine abgestufte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Leistungszeit bei Myokardinfarkten (akut/rezidivierend), Hirninfarkt und Schlaganfall beträgt ein Jahr. Bei bösartigen Neubildungen (z. B. Krebs) und bei gutartigen Neubildungen des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems beträgt die Leistungszeit der finanziellen Unterstützung fünf Jahre. Sollte es, nach Heilung, zu einem späteren Zeitpunkt z. B. erneut zu einer Neubildung kommen, so beginnt die Leistungszeit von neuem.
- Schnelle Kostenerstattung
Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.
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