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Auslandsreisekrankenversicherung Stiftung Warentest

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind

  • Stiftung Warentest "Sehr gut"
  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
  • Krankenrücktransport

Tarife anzeigen

Warum ist eine Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll?

In Deutschland gilt die all­gemeine Kranken­­versicherungspflicht. Der Leistungs­umfang für Heil­be­handlungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außer­halb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kranken­versicherte ist ein Auslands­kranken­schutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

SingleStiftung Warentest "Sehr gut"
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab15€/Jahr
Online abschließen
FamilieStiftung Warentest "Sehr gut"
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
Zusatzleistungen
  • Such- und Rettungskosten
  • Krankenrücktransport
  • 24h-Reise-Notrufservice

Der unten dargestellte Preis enthält bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab30€/Jahr
Online abschließen

Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 37 Familientarife und 46 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.

Bester Schutz für die ganze Eintracht-Familie vom Versicherungspartner der Eintracht

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Der Zusammenhalt von Eintracht Frankfurt zeigt, wie Leidenschaft und Teamgeist Großes bewirken können. Von großen Erfolgen wie dem DFB-Pokal-Sieg 2018 und dem Europapokal-Erfolg 2022 bis zu schwierigen Zeiten wie dem Abstieg 2011: Eintracht Frankfurt hält immer zusammen. Als stolzer Versicherungspartner teilen wir seit über 10 Jahren diese Werte und die Leidenschaft für die Eintracht.

Für alle Eintracht-Mitglieder bieten wir deshalb exklusiv Beitragsrabatte oder Fanshop-Gutscheine zu jedem Versicherungsabschluss im Eintracht Versicherungsshop an. Wir bieten zuverlässigen Schutz, wenn es darauf ankommt – für die Eintracht-Familie, in Frankfurt und deutschlandweit.

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

  • In Deutschland gilt die allgemeine Kranken­versicherungspflicht. Je nach Voraus­setzungen ist man gesetzlich oder privat kranken­versichert. Der Leistungs­umfang für Heil­be­handlungen in Deutschland ist im Ausland meist deutlich geringer.

    Außerhalb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kranken­versicherte ist ein Auslands­krankenschutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

    Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz geht es für Sie sorglos in den Urlaub. Sie genießen vollen Versicherungsschutz weltweit in allen Reise­ländern, inklusive eines Krankenrück­transports nach Deutschland.

    Natürlich schützen wir Sie nicht nur im Ausland. Mit unseren starken Ver­sicherungsleistungen aus dem DFV-ZahnSchutz, DFV-KlinikSchutz und DFV-AmbulantSchutz profitieren Sie von weiteren hochwertigen Absicherungs­möglichkeiten im Inland.

  • Der Auslandskrankenschutz der Deutschen Familien­versicherung erstreckt sich auf das weltweite Ausland – und das ohne länder­bezogene Ein­schränkungen.

  • Die Auslands­kranken­ver­sicherung er­stat­tet bis zu 100 % der während einer Reise ent­standenen Auf­wendungen für medizinisch notwendige zahn­ärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 % der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten im Aufent­halts­land, notwendige Rückt­ransporte aus dem Ausland sowie Kinder­betreuung oder Rooming- In.

    Mit der kostenfreien 24h-Hotline DFV-Auslands­reise­Schutz Assistance erhalten Sie im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.

  • Versichern können sich Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

    Die Auslands­krankenversicherung (Single) können Sie entweder für sich selbst oder alternativ für eine andere Person abschließen.

    Die Auslands­krankenver­sicherung für Familien schützt die versicherte Person und die in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehefrau bzw. den Lebenspartner samt Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslands- oder Urlaubs­reise alleine antreten.

    Der Versicherungsschutz für mitversicherte Kinder erlischt mit Beendigung des ge­setz­lichen Unterhalts­anspruchs.

  • Mit der Auslands­reise­kranken­ver­sicherung der DFV sind Sie auf Reisen immer auf der sicheren Seite – auch während einer Pandemie! Wir leisten bei Corona-Infektionen im Urlaub und auf Reisen.

    So können Sie auch in tur­bulenten Zeiten darauf ver­trauen, dass Sie im Ausland bestens medizinisch versorgt werden.

    Im Falle einer Corona-Infektion im Ausland stehen Ihnen alle Leistungen unserer Auslands­reise­krankenver­sicherung zu.

    Sie profitieren weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen von unserem Pandemieschutz.

  • Eine Pflicht zum Nachweis einer Auslandskranken­versicherung besteht als Einreisender in Thailand, China, Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador (inkl. der Galapagosinseln), Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für den Iran. In der Dominikanischen Republik sowie in Venezuela besteht zwar keine Pflicht, allerdings muss der Auslandskrankenschutz evtl. bei der Einreise­kontrolle nachgewiesen werden. Für Work & Travel-Programme in Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA ist die Auslandskranken­versicherung ebenfalls Voraussetzung für den Visum-Antrag.

  • Wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss über die gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Die Auslandskrankenversicherung kommt nur für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland auf.

  • Der DFV-AuslandsreiseSchutz erstattet die Krankheitskosten für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise. Wenn Sie wissen, dass der Aufenthalt länger dauert, dann ist eine Auslandskrankenversicherung mit einer längeren Laufzeit oder einer unbegrenzten Laufzeit sinnvoll. 

  • Die Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sichert Sie weltweit für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise ab. Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind. So können Sie einfach unbeschwert verreisen.

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Wichtige Gründe für eine Auslandskranken­versicherung

  • Wer im Ausland er­krankt und zum Arzt oder ins Kranken­haus muss, er­hält oft hohe Rech­nung­en für Be­hand­lungs­kosten und Me­di­ka­men­te. Die ge­setz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen er­stat­ten diese Rechnungen nur teil­weise oder gar nicht.

    Eine Reise­kranken­ver­sicherung ist deshalb bei jedem Auslands­aufenthalt un­ent­behrlich. Für wenig Geld können Sie sich als Allein­reisender mit unserem Einzel­tarif zur Auslands­kranken­versicher­ung absichern. Reisen Sie mit Ihrer Familie, so bietet der Tarif DFV-Auslands­reise­Schutz für Familien einen praktischen Ver­sicherungs­schutz.

    Schützen Sie sich vor unnötigen Urlaubskosten: Die Auslands­kranken­versicher­ung der Deutschen Familien­versicherung erstattet bis zu 100 %  der Kosten für Medikamente, Arzt­behandlungen und Kranken­haus­aufenthalte.

  • Nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Für einen Ambulanzflug kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Die Kranken­kassen erstatten diese Kosten grundsätzlich nicht.

    Mit der Auslands­kranken­ver­sicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sorgen Sie vor und haben somit bei medizinisch sinn­vollen Kranken­rück­transporten aus dem welt­weiten Ausland einen leistungs­starken Ver­sicherungs­schutz.

  • Mit der Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz sind Sie weltweit und ohne länder­bezogene Einschränkungen bestens abgesichert. Sogar bei Reisen in die USA, Kanada oder Mexiko (sog. NAFTA-Staaten) besteht voller Ver­sicherungs­schutz - und das ohne Beitrag­szuschlag.

  • Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kunden­portal können Sie jeder­zeit auf Ihre Vertrags­unterlagen  zu­greifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Service­center und die Schnell­regulierung.

    Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Ver­sicherungs­schein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.

Fallbeispiele einer Auslandskrankenversicherung

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Magen-Darm-Erkrankung

Im Ranking der häufigsten Urlaubs­erkrankungen ist die ungeschlagene Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann allerdings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Versicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kostenpunkt für ärztliche Behandlung und Medikamente: 300 €.

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Zahnunfall

Im Urlaub schmeckt das Essen bekanntlich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zubeißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wiederstand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Versicherten. Beim Barbecue in den USA ist die Zahnprothese gebroch­en. Kosten für die Reparatur zur Wieder­herstellung der Kaufähigkeit: 1.500 €.

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Oberschenkelhalsbruch

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte wenigstens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Versicherten. Mit 80 Jahren ist eine Oberschenkelhalsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernstzunehmend. Kosten für den Krankenhausaufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rücktransport: 15.000 €.

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Schwangerschafts­komplikationen

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Versicherten, die in Italien ganz unverhofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, Infusion und Medikamente: 500 €.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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