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Auslandsreisekrankenversicherung Stiftung Warentest

Auslandskranken­versicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind

  • Stiftung Warentest "Sehr gut"
  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
  • Krankenrücktransport

Warum ist eine Auslands­reise­kranken­versicherung sinnvoll?

In Deutschland gilt die all­gemeine Kranken­­versicherungspflicht. Der Leistungs­umfang für Heil­be­handlungen ist im Ausland meist deutlich geringer. Außer­halb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel gar keine Leistung. Auch für privat Kranken­versicherte ist ein Auslands­kranken­schutz sinnvoll, da der Kranken­rück­transport aus dem Ausland oft nicht ab­gesichert ist.

Unsere Auslandsreise­kranken­versicherung für Singles und Familien

SingleStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung auf

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

Auch bei Covid-19

Der unten dargestellte
Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt

ab 15€/Jahr
Online abschließen
FamilieStiftung Warentest "Sehr gut"

100 %
Erstattung auf

Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen

für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise

Such- und Rettungskosten

Krankenrücktransport

24h-Reise-Notrufservice

Auch bei Covid-19

Der unten dargestellte
Preis enthält bereits
bis zu 25% Rabatt

ab 30€/Jahr
Online abschließen

Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif

Auslandsreisekranekenversicherung Stiftung Warentest "sehr gut"

Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslands­kranken­versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt. 

Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 44 Familientarife und 53 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.

Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

DFV-AuslandsreiseSchutz Leistungen im Überblick

Single
Familie
Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Versicherte Person(en)

Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.

Single

Familie

Kranken­versicherungs­schutz im Ausland

Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise

Krankenhaus­aufenthalte

Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.

Ambulante ärztliche Leistungen

Erstattet werden ambulante Leistungen von:

  • Ärzten
  • Heilpraktikern
  • Chirotherapeuten
  • Osteopathen

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die von einem Arzt verordnet wurden.

Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

Heilmittel sind z. B.:

  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Massagen
  • Medizinische Packungen
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie

Hilfsmittel

Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.

Zahnärztliche Leistungen

Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

 Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).

Krankentransporte

Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Rücktransport aus dem Ausland

Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.

24h-Reise-Notrufservice

Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.

Wichtige Gründe für eine Auslandskranken­versicherung

Fallbeispiele einer Auslandskrankenversicherung

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Magen-Darm-Erkrankung

Im Ranking der häufigsten Urlaubs­erkrankungen ist die ungeschlagene Nummer 1 nach wie vor die Magen-Darm-Erkrankung. Klingt harmlos, kann allerdings ernst und auch sehr teuer werden – so wie bei einem unserer Versicherten. Der 20-Jährige ist während seines Ägypten-Urlaubs leider daran erkrankt. Kostenpunkt für ärztliche Behandlung und Medikamente: 300 €.

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Zahnunfall

Im Urlaub schmeckt das Essen bekanntlich besonders lecker. Da kann man schon mal beherzt zubeißen. Nur leider ärgerlich, wenn die Zähne dabei auf zu harten Wiederstand treffen – so wie bei unserem 60-jährigen Versicherten. Beim Barbecue in den USA ist die Zahnprothese gebroch­en. Kosten für die Reparatur zur Wieder­herstellung der Kaufähigkeit: 1.500 €.

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Oberschenkelhalsbruch

Der Zauber der finnischen Berge ist allseits bekannt und sollte wenigstens einmal im Leben erkundet werden. Das dachte sich auch eine unserer betagteren Versicherten. Mit 80 Jahren ist eine Oberschenkelhalsfraktur, die sich die Dame dort leider zuzog, allerdings mehr als ernstzunehmend. Kosten für den Krankenhausaufenthalt: 5.000 €. Kosten für den Rücktransport: 15.000 €.

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Schwangerschafts­komplikationen

Eine Reise in der Schwangerschaft ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Allerdings möchte und sollte auch nicht jede schwangere Frau darauf verzichten müssen. Wenn es dann doch zu Komp­li­ka­tio­nen kommt, gilt es Mutter und Baby so schnell wie möglich zu versorgen. So wie bei unserer 30-jährigen Versicherten, die in Italien ganz unverhofft vorzeitige Wehen hatte. Kosten für Arztbesuch, Infusion und Medikamente: 500 €.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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