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Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest

Private Haftpflicht­versicherung Für kleine und große Missgeschicke

  • Testsieger Stiftung Warentest "SEHR GUT"
  • Bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme
  • Schäden durch Gefälligkeiten
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust privat & beruflich


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Warum ist eine Haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Ohne Haft­pflicht­versicherung kann ein kleines Miss­geschick große Folgen haben, denn jeder Mensch haftet un­begrenzt für Schäden an Personen oder fremdem Eigentum, die er schuld­haft – also auch fahr­lässig – an­gerichtet hat. Als Ver­ursacher haftet man grund­sätzlich lebens­lang in unbe­grenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Damit eine Fahr­lässigkeit nicht den finan­ziellen Ruin zur Folge hat, übernimmt die Privat­haftpflicht­versicherung die Kosten für Sie.

Unsere Privat­haftpflicht­versicherungen für Singles und Familien

Single
Top Preis/Leistung
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Der unten dargestellte Preis enthält
bereits bis zu 25% Rabatt 

Monatsbeitrag
ab2,80 €
Online abschließen
Familie
Stiftung Warentest „Sehr gut“
Versicherungssumme

20 Mio. €

(optional 100 Mio. €)

Leistungen
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Ausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Drohnen (bis 5 kg)
Zusatzleistungen

Hundehalter­­­haftpflicht (Optional)

Der unten dargestellte Preis enthält
bereits bis zu 25% Rabatt

Monatsbeitrag
ab4,20 €
Online abschließen

Bester Schutz für die ganze Eintracht-Familie vom Versicherungspartner der Eintracht

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Der Zusammenhalt von Eintracht Frankfurt zeigt, wie Leidenschaft und Teamgeist Großes bewirken können. Von großen Erfolgen wie dem DFB-Pokal-Sieg 2018 und dem Europapokal-Erfolg 2022 bis zu schwierigen Zeiten wie dem Abstieg 2011: Eintracht Frankfurt hält immer zusammen. Als stolzer Versicherungspartner teilen wir seit über 10 Jahren diese Werte und die Leidenschaft für die Eintracht.

Für alle Eintracht-Mitglieder bieten wir deshalb exklusiv Beitragsrabatte oder Fanshop-Gutscheine zu jedem Versicherungsabschluss im Eintracht Versicherungsshop an. Wir bieten zuverlässigen Schutz, wenn es darauf ankommt – für die Eintracht-Familie, in Frankfurt und deutschlandweit.

Fragen zur Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz

  • Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet, für verursachte Schäden an Personen oder fremden Eigentum, die schuldhaft, also auch fahrlässig verursacht wurden, zu haften. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, hilft Ihnen die private Haftpflichtversicherung, diese Schäden zu ersetzen.

    Neben berechtigten Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Die private Haftpflichtversicherung unterstützt Sie auch bei diesen Rechtsverfahren und übernimmt z. B. Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren. Mit der Haftpflichtversicherung der DFV sind Sie auch auf Reisen und im Urlaub weltweit geschützt.

  • Haftpflicht bezeichnet die vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen zugefügt wurde.

    Eine Haftpflichtversicherung ist ein Vertrag, der zwischen einem Versicherer und einer Privatperson bzw. einer Firma geschlossen wird. Der Versicherer verpflichtet sich damit zum Ausgleich von Schadensersatz, wenn die versicherte Person einer anderen Person einen Schaden zufügt.

    Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen – so z. B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

    Eine Privathaftpflichtversicherung ist also eine bestimmte Form der Haftpflichtversicherung und kommt für Schäden auf, die Sie Privatpersonen und deren Eigentum zufügen.

  • Die private Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz gilt in Deutschland sowie bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. In Europa ist der Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt (z. B. während eines Studiums im europäischen Ausland). Auf der ganzen Welt ist der Zeitraum auf höchstens 5 Jahre begrenzt.

  • In der Versicherung für Familien sind minderjährige Kinder und auch erwachsene Kinder während der Schulzeit und der ersten beruflichen Ausbildung mitversichert, wenn Sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Als erste berufliche Ausbildung gelten Lehre und Studium, die ohne Unterbrechung aufeinander folgen. Wer als Student nach dem Bachelor direkt einen Master macht, ist ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Sobald es danach z. B. in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) geht, gilt die Familienversicherung nicht mehr.

  • Im DFV-HaftpflichtSchutz für Singles sind versichert:

    • Der Versicherungsnehmer.
    • Im Haushalt des Versicherungsnehmers – auch gefälligkeitshalber – tätige Personen in dieser Eigenschaft.
    • Personen, die vorübergehend (bis zu 12 Monate) im Haushalt des Versicherungsnehmers leben wie z. B. Au-Pair, Austausch- und Gastschüler.
    • Notfallhelfer

    Im DFV-HaftpflichtSchutz für Familien sind versichert:

    • Der Versicherungsnehmer.
    • Ehepartner bzw. Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt mit der versicherten Person leben und dort gemeldet sind.
    • Kinder der versicherten Person und des Partners, bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und maximal bis zu einem Alter von 35 Jahren (Stief-, Adoptiv-, Enkel-, Pflege- und leibliche Kinder), wenn Sie im Haushalt der Versicherungsnehmers leben.
    • Angehörige im Haushalt wie z. B. Großteltern. (Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit oder bei Gebrechlichkeit erfolgt die Mitversicherung für diese Personen auch bei separater Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim.)
    • Personen, die vorübergehend (bis zu 12 Monate) im Haushalt des Versicherungsnehmers leben wie z. B. Au-Pair, Austausch- und Gastschüler.
    • Volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende körperlich und/oder geistig behinderte Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben.
    • Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende, volljährige Kinder während der Ableistung eines ökologischen oder sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes sowie Kinder, die im Anschluss daran oder direkt nach der Schule eine berufliche oder akademische Erstausbildung absolvieren.
    • Notfallhelfer
  • Die Ausfalldeckung ist eine Leistung in der Privathaftpflicht-Versicherung. Sie erweitert den Leistungsumfang für den Fall, dass der Versicherte selbst geschädigt wurde. Wird dem Versicherten von einem anderen Menschen ein Schaden zugefügt, dann hat er das Recht auf Schadenersatz von dieser Person.

    Allerdings ist nicht jeder Mensch in der Lage, das auch zu zahlen.

    Ist die schuldige Person also nicht in der Lage, Schadenersatz zu zahlen und verfügt auch nicht über eine entsprechende Versicherung, springt die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung ein: Sie übernimmt die Kosten, die eigentlich die Gegenseite tragen müsste, wenn sie es nicht kann.

    Je nach Versicherer und Tarifvariante kann eine Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung inklusive oder hinzubuchbar sein. Im DFV-HaftpflichtSchutz ist die Forderungsausfalldeckung immer enthalten.

  • Die Privathaftpflichtversicherung sieht keinerlei Regulierung von Schäden vor, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kraftfahrzeugs entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Police kommt für die Folgekosten eines privaten Unfalls auf – so wie der DFV-UnfallSchutz. 

  • Nein, die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für eigene Schäden auf, sondern nur für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen. Zum Schutz des eigenen Hab und Guts empfiehlt sich eine Hausratversicherung wie der DFV-HausratSchutz.

  • Grundsätzlich schließt eine Familienzugehörigkeit eine Leistung der privaten Haftpflichtversicherung nicht aus. In den meisten Tarifen sollten Sie allerdings beachten, dass Schäden innerhalb der Familie nur versichert sind, wenn Geschädigter und Schädiger nicht über den gleichen Familienvertrag versichert sind. Es gibt jedoch auch Tarifvarianten, die Schäden von versicherten Personen untereinander begleichen – so wie der DFV-HaftpflichtSchutz. Hier leisten wir auch für Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander bei Personen- und Sachschäden. Das gilt allerdings nicht für reine Vermögensschäden.

Die private Haftpflichtversicherung der DFV Unsere Leistungen im Überblick

Single
Familie
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

Höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

Höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

20 Mio. € / 100 Mio. €
(optional)

Selbstbeteiligung

0 € / 300 €
(optional)

0 € / 300 €
(optional)

Weltweiter Schutz
  • Innerhalb Europas keine zeitliche Begrenzung
  • Außerhalb Europas bis zu 5 Jahren

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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